Warum es für ein Schweizer Unternehmen attraktiv ist, sich in Frankreich niederzulassen admin November 16, 2025

Warum es für ein Schweizer Unternehmen attraktiv ist, sich in Frankreich niederzulassen

Frankreich und die Schweiz pflegen seit langem enge wirtschaftliche Beziehungen. Beide Länder sind kulturell und geografisch eng miteinander verbunden und gehören zu den wichtigsten Handelspartnern Europas. Für ein Schweizer Unternehmen ist die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich daher kein Sprung ins Ungewisse, sondern eine strategische Entscheidung mit vielen Vorteilen – wirtschaftlich, rechtlich und operativ.

Ein europäischer Markt in greifbarer Nähe

Mit über 68 Millionen Einwohnern ist Frankreich die zweitgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union und bietet einen riesigen Absatzmarkt. Für ein Schweizer Unternehmen bedeutet eine Niederlassung in Frankreich den direkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, mit seinen Vorteilen wie freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr, vereinfachten Handelsbeziehungen und harmonisierten Normen.

Dank seiner zentralen Lage ist Frankreich zudem ein wichtiger logistischer Knotenpunkt. Hochgeschwindigkeitszüge, Seehäfen, internationale Flughäfen und eine hervorragende digitale Infrastruktur machen das Land zu einem idealen Ausgangspunkt für die Expansion in Europa. Für Schweizer Unternehmen bietet sich hier eine strategisch hervorragende Ausgangsposition.

Ein wirtschaftsfreundliches Umfeld

In den letzten Jahren hat Frankreich zahlreiche Reformen umgesetzt, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ausländische Investoren anzuziehen. Die Unternehmenssteuern wurden gesenkt, die Verwaltungsverfahren vereinfacht, und der Staat fördert gezielt Innovation und Forschung, unter anderem durch Programme wie den „Crédit d’Impôt Recherche (CIR)“ oder „France 2030“.

Frankreich bietet darüber hinaus:

  • eine hochqualifizierte und mehrsprachige Arbeitskraftbasis,
  • ein stabiles und innovationsfreundliches Umfeld,
  • und eine langfristig verlässliche Wirtschaftspolitik.

Diese Faktoren machen Frankreich zu einem der attraktivsten Standorte in Europa – insbesondere für Schweizer Unternehmen, die ihre Aktivitäten im EU-Raum ausweiten möchten.

Kulturelle Nähe – ein echter Vorteil

Frankreich und die Schweiz teilen nicht nur eine Grenze, sondern auch ähnliche Werte, Arbeitskulturen und Geschäftspraktiken. In den westlichen und nordwestlichen Kantonen – Genf, Waadt, Neuenburg, Jura oder Basel – bestehen bereits zahlreiche grenzüberschreitende Partnerschaften mit französischen Regionen.

Eine französische Tochtergesellschaft ermöglicht es, näher an Kunden und Partnern zu sein, lokale Dienstleistungen zu verbessern und die Markenpräsenz auf dem französischen Markt zu stärken.
Zudem vermittelt eine Präsenz vor Ort Vertrauen: Unternehmen mit einer französischen Niederlassung gelten als engagiert, zuverlässig und langfristig orientiert – ein entscheidender Faktor im französischen Geschäftsleben.

Die Tochtergesellschaft: Autonomie und Rechtssicherheit

Im Gegensatz zu einer einfachen Zweigniederlassung bietet die Gründung einer Tochtergesellschaft entscheidende Vorteile. Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person nach französischem Recht, die Verträge abschließen, Personal beschäftigen und eigenständig handeln kann.

Die Schweizer Muttergesellschaft behält die Kontrolle über die strategische Ausrichtung, während die Tochtergesellschaft in Frankreich operativ autonom agiert. Das sorgt für klare rechtliche Strukturen, begrenzte Haftungsrisiken und mehr Vertrauen bei französischen Geschäftspartnern und Behörden.

Zwei geeignete Rechtsformen: SAS und SARL

Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich stehen zwei Gesellschaftsformen im Vordergrund: die SAS (Société par Actions Simplifiée) und die SARL (Société à Responsabilité Limitée).

Die SAS – flexibel und modern

Die SAS ist heute die beliebteste Rechtsform für ausländische Investoren. Sie überzeugt durch ihre große Flexibilität: Die Satzung kann individuell gestaltet werden, und die Entscheidungsstrukturen lassen sich an die Bedürfnisse des Unternehmens anpassen.

Ihre wichtigsten Vorteile:

  • Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital (1 € symbolisch genügt),
  • Flexible interne Organisation,
  • Leichte Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren,
  • Haftungsbeschränkung auf die eingebrachten Einlagen.

Die SAS eignet sich besonders für mittlere und größere Unternehmen oder internationale Konzerne, die eine moderne, anpassungsfähige Struktur suchen.

Die SARL – stabil und überschaubar

Die SARL entspricht in ihrer Struktur der Schweizer GmbH. Sie ist stärker gesetzlich geregelt, bietet jedoch Transparenz, Stabilität und Sicherheit. Diese Form ist ideal für kleine und mittlere Unternehmen oder Familienbetriebe, die eine klare, einfach zu führende Organisation bevorzugen.

Hauptmerkmale:

  • Geringes Startkapital erforderlich,
  • Haftungsbeschränkung auf das eingebrachte Kapital,
  • Klare gesetzliche Rahmenbedingungen,
  • Transparente und sichere Unternehmensführung.

Die SARL ist die richtige Wahl, wenn man eine solide und kontrollierte Struktur anstrebt.

 

Ein Tor nach Europa

Eine Niederlassung in Frankreich zu gründen, bedeutet für ein Schweizer Unternehmen weit mehr als nur eine geografische Erweiterung. Es ist eine Investition in Wachstum, Nähe und Zukunft.

Mit einer französischen Tochtergesellschaft profitiert man vom Zugang zum europäischen Markt, von neuen geschäftlichen Möglichkeiten und von einer stärkeren Kundenbindung. Je nach Bedarf kann die Firma zwischen SAS (für mehr Flexibilität) und SARL (für mehr Stabilität) wählen – zwei Rechtsformen, die sich bestens für internationale Strukturen eignen.

Frankreich ist damit für Schweizer Unternehmen ein natürlicher und strategischer Partner: ein stabiles, modernes und innovationsfreundliches Land im Herzen Europas – und ein Sprungbrett für nachhaltiges Wachstum.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind französische Wirtschaftsprüfer, die auf internationales Steuerrecht spezialisiert sind.

Bernard BAEUMLIN – französischer Steuerberater und WP