Der Wirtschaftsprüfer in Frankreich: Wann wird er bestellt, welche Aufgaben hat er und welchen Mehrwert bietet er? admin November 21, 2025

Der Wirtschaftsprüfer in Frankreich: Wann wird er bestellt, welche Aufgaben hat er und welchen Mehrwert bietet er?

In einem zunehmend internationalen wirtschaftlichen Umfeld spielt die Funktion des Wirtschaftsprüfers (Commissaire aux comptes – CAC) eine entscheidende Rolle für die finanzielle Transparenz und die Zuverlässigkeit der den Investoren, Geschäftspartnern und Behörden vorgelegten Informationen.

 

Die Kanzlei BAEUMLIN & ASSOCIES, geleitet von Bernard Baeumlin, Abschlussprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und deutschsprachig, betreut sowohl französische Unternehmen als auch deutsche, schweizerische und österreichische Gesellschaften, die in Frankreich tätig sind.

 

Da Bernard Baeumlin Deutsch spricht, wird die Kommunikation mit deutschsprachigen Geschäftsführern und Konzernzentralen erheblich erleichtert.

 

1. Was ist ein Wirtschaftsprüfer (Commissaire aux comptes)?

Der Wirtschaftsprüfer ist ein unabhängiger gesetzlicher Prüfer, der mit der Prüfung und Bestätigung des Jahresabschlusses betraut ist.

 

Zu seinen Aufgaben gehören:

– Prüfung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der Jahresabschlüsse

– Abgabe eines Prüfungsurteils

– Beurteilung von Risiken für die Unternehmensfortführung

– Meldung deliktischer Sachverhalte

– Stärkung der Transparenz und des Vertrauens gegenüber Dritten

 

2. Wann muss ein Wirtschaftsprüfer, Abschlussprüfer bestellt werden?

 

2.1. Pflicht für Handelsgesellschaften (zwei von drei Schwellen):

– Bilanzsumme ≥ 5.000.000 €

– Umsatz ≥ 10.000.000 €

– Mitarbeiterzahl ≥ 50

 

2.2. Reduzierte Schwellen für bedeutende Tochtergesellschaften:

– Bilanzsumme ≥ 2.500.000 €

– Umsatz ≥ 5.000.000 €

– Mitarbeiterzahl ≥ 25

 

2.3. Weitere Fälle: konsolidierende Unternehmen, öffentliche Interesseneinheiten, bestimmte Vereine, gerichtliche Ernennung.

 

3. Mehrwert des Wirtschaftsprüfers:

– Zuverlässigkeit der Finanzinformationen

– Transparenz

– Rechtssicherheit

– Risikoprävention

 

4. Die deutsch-französische Expertise der Kanzlei BAEUMLIN & ASSOCIES:

Die Kanzlei arbeitet in Französisch und Deutsch. Bernard Baeumlin begleitet persönlich Mandanten mit Beziehungen zum deutschsprachigen Raum.

 

5. Schlussfolgerung:

Die Bestellung eines Wirtschaftsprüfers oder Abschlussprüfers ist für die Unternehmensführung wesentlich. Ein deutschsprachiger Prüfer ist ein bedeutender Vorteil für Unternehmen aus Deutschland, der Schweiz und Österreich.