Einkommensteuer in Frankreich: Wie funktioniert sie? admin November 24, 2025

Einkommensteuer in Frankreich: Wie funktioniert sie?

Die Einkommensteuer ist ein wesentlicher Bestandteil des französischen Steuersystems. Sie betrifft Arbeitnehmer, Selbstständige, Führungskräfte, Grenzgänger und Rentner. Das Verständnis ihrer Funktionsweise ermöglicht eine korrekte Steuererklärung und eine optimierte steuerliche Situation. Dieser Artikel bietet eine klare und strukturierte Darstellung der Einkommensteuer in Frankreich sowie einen Überblick über ihre Besonderheiten im deutsch-französischen Kontext.

Definition der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer (IR) wird gemäß Artikel 156 des französischen Steuergesetzbuches (Code général des impôts – CGI) erhoben. Dieser Artikel legt fest, dass die Steuer auf das gesamte zu versteuernde Einkommen des Haushalts nach Abzug der zulässigen Aufwendungen erhoben wird. Dieses Gesamteinkommen setzt sich aus verschiedenen Einkunftsarten zusammen (Löhne, Renten, gewerbliche Einkünfte, Mieteinnahmen usw.).

Wer ist in Frankreich einkommensteuerpflichtig?

Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit – Artikel 4 B des CGI

Die Einkommensteuerpflicht hängt in erster Linie vom steuerlichen Wohnsitz des Steuerpflichtigen ab. Artikel 4 B des CGI legt fest, dass eine Person als in Frankreich ansässig gilt, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist:

– Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Frankreich

– Hauptberufliche Tätigkeit in Frankreich

– Wirtschaftlicher Mittelpunkt der Interessen in Frankreich

In Frankreich steuerlich ansässige Personen sind auf ihr weltweites Einkommen steuerpflichtig. Nichtansässige Personen werden nur auf ihre Einkünfte aus französischen Quellen besteuert.

Berechnung der Einkommensteuer

Der Steuerhaushalt

Der Steuerhaushalt umfasst den Steuerpflichtigen, seinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Personen.

Das Familienquotient

Das Familienquotient dient dazu, die Steuerlast an die familiäre Situation anzupassen. Das zu versteuernde Einkommen wird durch die Anzahl der dem Haushalt zugewiesenen Teile geteilt.

Der progressive Steuertarif – Artikel 197 des CGI

Artikel 197 des CGI definiert den progressiven Steuertarif, der aus mehreren Stufen besteht und von 0 % bis 45 % reicht. Jeder Steuersatz wird nur auf den entsprechenden Einkommensanteil angewendet.

Die Quellensteuer

Seit 2019 wird die Einkommensteuer direkt an der Quelle erhoben. Der angewandte Steuersatz hängt von der erklärten Situation ab und kann individuell gestaltet werden. Die jährliche Steuererklärung bleibt jedoch verpflichtend.

Die jährliche Steuererklärung

Die Steuererklärung dient dazu, die vereinnahmten Einkünfte zu bestätigen, abzugsfähige Ausgaben und Steuergutschriften zu berücksichtigen und den endgültigen Steuerbetrag anzupassen.

Steuervergünstigungen, Steuergutschriften und Optimierung

Das französische Steuerrecht bietet verschiedene Möglichkeiten zur Steueroptimierung: Haushaltsnahe Dienstleistungen, Kinderbetreuung, Spenden, spezielle Immobilieninvestitionen, berufliche Ausgaben oder Investitionen in bestimmte KMU.

Das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen: Rahmenvertrag vom 21. Juli 1959

Grenzüberschreitende steuerliche Situationen zwischen Frankreich und Deutschland werden durch das Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 geregelt, das am 4. August 1961 in Kraft trat und mehrfach geändert wurde (1969, 1971, 1989, 1992, 2001, 2015). Sein Hauptziel besteht darin, Doppelbesteuerungen zu vermeiden und die Besteuerungsrechte klar zwischen beiden Staaten zu verteilen.

Artikel 4 – Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit

Artikel 4 legt Kriterien zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit fest:

– Ständige Wohnstätte

– Mittelpunkt der Lebensinteressen

– Gewöhnlicher Aufenthalt

– Staatsangehörigkeit

– Gemeinsame Entscheidung der Steuerbehörden

Artikel 14 – Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit

Artikel 14 legt fest, dass Löhne in dem Staat besteuert werden, in dem die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Dies betrifft insbesondere:

– Grenzgänger

– Arbeitnehmer in Auslandseinsätzen

– Führungskräfte mit Tätigkeiten in beiden Staaten

– Grenzüberschreitende Telearbeit

Artikel 18 – Renten und Pensionen

Artikel 18 der Konvention legt fest:

– Deutsche Renten an französische Residenten bleiben in Deutschland steuerpflichtig

– Französische Zusatzrenten an deutsche Residenten bleiben in Frankreich steuerpflichtig

– Öffentliche Renten sind grundsätzlich im zahlenden Staat steuerpflichtig

Schlussfolgerung

Die Einkommensteuer in Frankreich, ergänzt durch die Bestimmungen des deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens, erfordert eine präzise Anwendung der geltenden Regeln. Die korrekte Auslegung der Artikel 4 B, 156 und 197 des CGI sowie der Artikel 4, 14 und 18 des Abkommens ist entscheidend, um Fehler und Doppelbesteuerungen zu vermeiden.

Die Kanzlei BAEUMLIN & ASSOCIES betreut Privatpersonen, Grenzgänger, Führungskräfte und Unternehmen. Wir betreuen französisch- und deutschsprachige Mandanten, und innerhalb der Kanzlei sprechen wir Deutsch, was eine optimale Beratung für Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum ermöglicht.

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Bernard.baeumlin@cabinet-baeumlin.com