Kurzinfo Buchhaltung: Pflicht elektronischer Rechnungen über zugelassene Plattformen admin November 29, 2025

Kurzinfo Buchhaltung: Pflicht elektronischer Rechnungen über zugelassene Plattformen

Elektronische Rechnungsstellung


 Worum geht es?

 

Die allgemeine Einführung der elektronischen
Rechnungsstellung in Frankreich soll die Finanzdaten der Unternehmen sichern
und die Bearbeitungszeiten von Rechnungen verkürzen.

Alle in Frankreich ansässigen Unternehmen werden
schrittweise verpflichtet, ihre Rechnungen in elektronischem Format
auszustellen und in diesem Format zu empfangen.

 

 

 Vorgesehene Schritte

 

1) Einleitung der
Digitalisierung Ihrer Fakturierungstools

Unternehmen, die noch kein Fakturierungstool haben, können sich gerne an
die Kanzlei BAEUMLIN wenden, um einen geeigneten Lösungsvorschlag für die
Rechnungsstellung zu erhalten.

Unternehmen, die bereits eine Rechnungssoftware nutzen, sollten
sicherstellen, dass die ausgewählte zugelassene Plattform (PA – Plateforme
agréée) an ihre Buchhaltungssoftware angepasst und mit ihr kompatibel ist.

 

2) Vor der Anmeldung bei
einer zugelassenen Plattform (PA) mit uns Rücksprache halten

Die Wahl der Fakturierungsplattform muss auf die Buchhaltungssoftware
abgestimmt sein, um erhebliche Probleme bei der Übernahme und Verbuchung Ihrer
Buchhaltungsbelege zu vermeiden.

 

 Zeitplan

 

Ab dem 1. September 2026 müssen alle Unternehmen
ihre Rechnungen im elektronischen Format empfangen. Anschließend erfolgt die
Verpflichtung zur elektronischen Ausstellung nach dem von der Finanzbehörde
festgelegten Stufenplan.

 

Der Zeitplan lautet wie folgt:

 

September 2026: Pflicht für große Unternehmen, ihre
Rechnungen elektronisch auszustellen

September 2026: Pflicht für alle Unternehmen
(unabhängig von ihrer Größe), Rechnungen elektronisch zu empfangen

 

September 2027: Pflicht für alle Unternehmen,
Rechnungen elektronisch auszustellen

 

 

  Auf welche Weise?

 

Die Rechnungen zwischen Unternehmen werden künftig
nicht mehr direkt vom Lieferanten an den Kunden übermittelt, sondern über eine
von der Finanzbehörde zugelassene Plattform (PA – Plateforme agréée)
ausgestellt und empfangen. 

 

Wenn ein Unternehmen im September 2026 nicht bei einer PA registriert ist,
wird es keine Lieferantenrechnungen mehr von Großunternehmen erhalten.

 

Ab dem 1. September 2027 müssen alle Unternehmen (KMU, Kleinstunternehmen,
Immobiliengesellschaften usw.) ihre Rechnungen elektronisch über eine PA
ausstellen und eingehende Rechnungen ausschließlich über diese Plattform
empfangen.

Die Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur elektronischen
Rechnungsstellung und Datenübermittlung wird mit einer Geldstrafe geahndet.

 

Derzeit bestehen noch viele offene Fragen, zumal einige Bankinstitute und
Softwareanbieter bereits beginnen, kostenpflichtige Plattformlösungen
anzubieten.

 

Allerdings stehen weiterhin wichtige Informationen der Regierung zu den
zugelassenen Plattformen aus.

 

Wir werden Sie in Kürze zu diesem zentralen Thema der elektronischen
Rechnungsstellung und der zugelassenen Plattformen erneut informieren.



Bernard.baeumlin@cabinet-baeumlin.com

T + 33 (0)3 89 60 74 94