Unterschiede im Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Rechnungswesen – sowie zentrale Risiken für internationale Konzerne
Internationale Konzerne mit Niederlassungen oder Tochtergesellschaften in Frankreich sind regelmäßig mit Umstrukturierungen ihrer französischen Gesellschaften konfrontiert. Diese erfolgen häufig aus Gründen der rechtlichen Vereinfachung, der Kostenoptimierung, der operativen Neuorganisation oder im Rahmen einer steuerlichen und strategischen Neuausrichtung.
Im französischen Recht stehen hierfür vor allem zwei rechtliche Instrumente zur Verfügung: die Verschmelzung und die sogenannte universelle Vermögensübertragung (Transmission Universelle du Patrimoine – TUP).
Beide Maßnahmen führen wirtschaftlich zu einem ähnlichen Ergebnis, nämlich zum Wegfall einer Gesellschaft zugunsten einer anderen. Sie beruhen jedoch auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und haben unterschiedliche Auswirkungen im Gesellschaftsrecht, im Arbeitsrecht, im Steuerrecht sowie in der Rechnungslegung.
Eine unzureichende Kenntnis dieser Unterschiede kann erhebliche rechtliche, soziale und steuerliche Risiken nach sich ziehen.
Ziel dieses Artikels ist es, die Unterschiede zwischen Verschmelzung und TUP in Frankreich verständlich und praxisnah darzustellen und die wichtigsten Risikofaktoren für ausländische Entscheidungsträger aufzuzeigen.
1. Allgemeine Darstellung der beiden Umstrukturierungsformen
Eine Verschmelzung ist ein Vorgang, bei dem eine Gesellschaft ihr gesamtes Vermögen auf eine andere Gesellschaft – bestehend oder neu gegründet – überträgt. Als Gegenleistung erhalten die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft Anteile an der übernehmenden Gesellschaft.
Man unterscheidet zwischen der Verschmelzung durch Aufnahme und der Verschmelzung durch Neugründung.
Die universelle Vermögensübertragung ist ein spezielles Instrument des französischen Rechts. Sie kommt zur Anwendung, wenn eine Gesellschaft zu 100 % im Eigentum einer anderen Gesellschaft steht. Die Muttergesellschaft beschließt dann die Auflösung ihrer Tochtergesellschaft ohne Liquidation. Das gesamte Vermögen der Tochtergesellschaft geht automatisch und in seiner Gesamtheit auf die Muttergesellschaft über.
In beiden Fällen wird die übertragende oder aufgelöste Gesellschaft ohne Liquidation beendet, und ihr gesamtes Vermögen geht auf die übernehmende Gesellschaft über.
Die Voraussetzungen und rechtlichen Wirkungen unterscheiden sich jedoch erheblich.
2. Unterschiede im Gesellschaftsrecht
2.1. Voraussetzungen für die Durchführung
Eine Verschmelzung setzt mindestens zwei rechtlich selbstständige Gesellschaften voraus, ohne dass zwingend eine kapitalmäßige Beteiligung bestehen muss. Die Durchführung erfordert die Ausarbeitung eines Verschmelzungsvertrags, gegebenenfalls die Einschaltung eines Verschmelzungsprüfers sowie die formelle Zustimmung der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften.
Die TUP ist ausschließlich möglich, wenn eine Gesellschaft 100 % des Kapitals einer anderen Gesellschaft hält. Da keine Anteile ausgegeben werden, ist kein Umtauschverhältnis erforderlich. Die Auflösung der Tochtergesellschaft wird einseitig durch den Alleingesellschafter beschlossen.
2.2. Verfahren und Zeitrahmen
Das Verschmelzungsverfahren ist formalisiert und vergleichsweise aufwendig. Es umfasst gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen, Gläubigerinformationsfristen und in bestimmten Fällen zusätzliche rechtliche Prüfungen.
In der Praxis dauert eine Verschmelzung in Frankreich in der Regel mehrere Monate.
Die TUP ist verfahrensrechtlich einfacher und schneller umzusetzen. Nach dem Auflösungsbeschluss gilt eine gesetzliche Widerspruchsfrist der Gläubiger von 30 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Vermögensübertragung endgültig wirksam.
2.3. Haftung und Übernahme von Verpflichtungen
Sowohl bei der Verschmelzung als auch bei der TUP übernimmt die übernehmende Gesellschaft sämtliche Rechte und Pflichten der übertragenden Gesellschaft. Dies umfasst laufende Verträge, Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten sowie anhängige Rechtsstreitigkeiten.
Besondere Aufmerksamkeit ist den Vertragsklauseln zu widmen. Kreditverträge, Lieferantenverträge oder andere wesentliche Vereinbarungen können Klauseln enthalten, die im Falle einer Umstrukturierung eine vorherige Zustimmung oder zumindest eine Informationspflicht vorsehen.
3. Auswirkungen im Arbeitsrecht
3.1. Automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse
Nach französischem Arbeitsrecht führen sowohl eine Verschmelzung als auch eine TUP zu einem automatischen Übergang der Arbeitsverhältnisse.
Die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer der übertragenden oder aufgelösten Gesellschaft gehen kraft Gesetzes auf die übernehmende Gesellschaft über, ohne Änderung der Vergütung, der Betriebszugehörigkeit oder der vertraglichen Bedingungen.
Dieses Prinzip ist zwingend und kann nicht durch vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden.
3.2. Information und Anhörung der Arbeitnehmervertretungen
Bestehen Arbeitnehmervertretungen, so sind diese sowohl im Falle einer Verschmelzung als auch bei einer TUP rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls anzuhören.
Die Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen kann zu zivilrechtlichen Sanktionen, Bußgeldern sowie zu arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
Für internationale Konzerne ist hierbei besonders zu beachten, dass das französische Arbeitsrecht im Vergleich zu vielen anderen Ländern einen sehr hohen Schutzstandard für Arbeitnehmer vorsieht.
3.3. Sozialrechtliche Risiken nach der Umstrukturierung
Auch wenn die Umstrukturierung rechtlich neutral für die Arbeitnehmer ist, kann sie Unsicherheiten auslösen, insbesondere wenn später organisatorische Änderungen oder Personalmaßnahmen geplant sind.
Eine unzureichende interne Kommunikation kann das Risiko kollektiver Konflikte oder individueller Klagen erheblich erhöhen.
4. Steuerliche Unterschiede
4.1. Steuerliches Begünstigungsregime
Sowohl Verschmelzungen als auch TUP können unter bestimmten Voraussetzungen vom französischen steuerlichen Begünstigungsregime für Umstrukturierungen profitieren.
Dieses ermöglicht insbesondere eine Steuerstundung auf stille Reserven der übertragenen Vermögensgegenstände.
Bei Verschmelzungen muss die Anwendung dieses Regimes ausdrücklich beantragt werden und ist an die Einhaltung formeller und materieller Voraussetzungen geknüpft.
Bei der TUP findet das Begünstigungsregime grundsätzlich Anwendung, jedoch ist bei grenzüberschreitenden Konzernstrukturen eine detaillierte Analyse erforderlich.
4.2. Steuerliche Verlustvorträge
Der Umgang mit steuerlichen Verlustvorträgen stellt einen besonders sensiblen Punkt dar.
Im Falle einer Verschmelzung ist die Übertragung von Verlustvorträgen grundsätzlich genehmigungspflichtig und bedarf einer vorherigen Zustimmung der französischen Steuerverwaltung.
Im Rahmen einer TUP können die Verlustvorträge der aufgelösten Tochtergesellschaft unter bestimmten Voraussetzungen auf die Muttergesellschaft übergehen. Die Steuerverwaltung prüft hierbei jedoch streng, ob ein überwiegend steuerlicher Zweck vorliegt.
4.3. Risiko der steuerlichen Aberkennung
Die französische Steuerverwaltung kontrolliert konzerninterne Umstrukturierungen sehr genau, insbesondere wenn ausländische Gesellschaften beteiligt sind.
Eine unzureichende wirtschaftliche Begründung oder eine mangelhafte Dokumentation kann zur Aberkennung des steuerlichen Begünstigungsregimes führen, mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.
5. Rechnungslegungsrechtliche Auswirkungen
5.1. Bilanzielle Behandlung der Verschmelzung
Eine Verschmelzung führt zu einer Übertragung der Vermögenswerte und Schulden nach spezifischen bilanzrechtlichen Vorschriften.
Je nach Konstellation erfolgt die Bewertung zu Buchwerten oder zu Zeitwerten, was erhebliche Auswirkungen auf das Eigenkapital und die Finanzkennzahlen haben kann.
5.2. Bilanzielle Behandlung der TUP
Die TUP wird in der Regel zu Buchwerten bilanziert.
Diese vereinfachte Behandlung erfordert dennoch eine sorgfältige Analyse der übernommenen Verpflichtungen, insbesondere der Eventualverbindlichkeiten und außerbilanziellen Risiken.
5.3. Auswirkungen auf den Konzernabschluss
Für internationale Konzerne sind die Auswirkungen auf den Konzernabschluss frühzeitig zu berücksichtigen.
Der Wegfall einer rechtlichen Einheit in Frankreich kann Änderungen im Konsolidierungskreis, bei konzerninternen Transaktionen sowie bei wesentlichen Kennzahlen zur Folge haben.
6. Zentrale Risikofaktoren für ausländische Entscheidungsträger
Die Wahl zwischen Verschmelzung und TUP sollte niemals allein aus Gründen der vermeintlichen Verfahrensvereinfachung getroffen werden.
Eine umfassende Analyse der strategischen Ziele, der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, der steuerlichen Auswirkungen und der bilanziellen Konsequenzen ist unerlässlich.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der rechtlichen und steuerlichen Dokumentation, der sozialen Begleitung der Maßnahme sowie der Abstimmung zwischen lokalen Beratern und den internationalen Konzernteams gewidmet werden.
Eine realistische Zeitplanung und eine transparente Kommunikation mit allen französischen Stakeholdern sind entscheidende Erfolgsfaktoren für eine rechtssichere Umsetzung.
Fazit
Verschmelzung und universelle Vermögensübertragung sind zwei leistungsfähige Instrumente des französischen Rechts zur Umstrukturierung von Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.
Trotz eines vergleichbaren wirtschaftlichen Ergebnisses unterscheiden sich ihre rechtlichen, arbeitsrechtlichen, steuerlichen und bilanziellen Auswirkungen erheblich.
Eine fundierte Vorabanalyse und die Begleitung durch erfahrene Berater in Frankreich sind unerlässlich, um die geeignete Struktur zu wählen und spätere Risiken zu vermeiden.
Für weitere Informationen zum Thema Verschmelzung in Frankreich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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