Französische Unternehmen sind verpflichtet, im Mai mehrere Steuererklärungen einzureichen. In diesem Jahr sind die Einreichungsfristen je nach Fall auf den 5. und 20. Mai 2025 festgelegt.
Veröffentlicht am 10. März 2025
Die Erklärung über die Betriebsergebnisse
Unabhängig vom Abschlussdatum ihres Geschäftsjahres müssen Einzelunternehmer und Personengesellschaften, die der Einkommensteuer unterliegen (Einkünfte aus Gewerbebetrieb [BIC], Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft [BA] sowie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit [BNC]) und nach einem tatsächlichen Gewinnermittlungsverfahren („régime réel“ normal oder vereinfacht) veranlagt werden, ihre Erklärung über die Betriebsergebnisse für 2024 einschließlich aller Anhänge („liasse fiscale“) spätestens bis zum 20. Mai 2025 elektronisch übermitteln. Dazu gehören auch weitere Dokumente wie das Formular Nr. 2069-RCI zur zusammenfassenden Erklärung der Steuerermäßigungen und
-gutschriften. Diese Frist gilt auch für Familiengesellschaften sowie für nicht börsennotierte SA, SAS und SARL (AGs und GmbHs), die sich für die Einkommensteuer entschieden haben, ebenso wie für Unternehmen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und ihr Geschäftsjahr am 31. Dezember 2024 abgeschlossen haben.
Andere Erklärungen
Auch für die Erklärungen Nr. 1330-CVAE (Auf der Wertschöpfung der Unternehmen basierender Beitrag) und DECLOYER (Erklärung der getragenen gewerblichen oder beruflichen Mieten) gilt diese Frist des 20. Mai 2025.
Hingegen müssen die anderen jährlichen Steuererklärungen der Unternehmen bis zum 5. Mai 2025 eingereicht werden (siehe Tabelle).
Hinweis: Aufgrund des Aufschubs der schrittweisen Abschaffung der CVAE durch das französische Haushaltsgesetz für 2025 müssen die Erklärungen zu dieser Steuer bis 2030 eingereicht werden, anstelle von 2027.
Die Einkommensteuererklärung
Neben ihrer Erklärung über die Betriebsergebnisse müssen die Unternehmer in Frankreich auch eine umfassende Einkommensteuererklärung Nr. 2042 einreichen.
In diesem Zusammenhang müssen die in der Erklärung über die Betriebsergebnisse der Einzelunternehmer ermittelten Gewinne (oder Verluste) in die ergänzende Erklärung Nr. 2042-C-PRO übertragen werden. Dasselbe gilt für den Anteil am Ergebnis, der auf die Gesellschafter einer Personengesellschaft oder einer Familiengesellschaft oder einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft, die der Einkommensteuer unterliegt, entfällt.
Für die Geschäftsführer von Unternehmen, die in Frankreich der Körperschaftsteuer unterliegen, müssen auch die Höhe ihrer Vergütungen oder der gegebenenfalls erhaltenen Dividenden in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
In der Praxis: Die Einkommensteuererklärung muss bis zu einem von der Regierung noch nicht bekannt gegebenen Stichtag online eingereicht werden.
Stichtag für die Einreichung der wichtigsten Erklärungen
Einkommensteuerpflichtige Unternehmen (BIC, BNC, BA) | • Erklärung über die Betriebsergebnisse 2024 (Besteuerung anhand der tatsächlichen Gewinne) | 20. Mai 2025 |
Körperschaftssteuerpflichtige Unternehmen | • Erklärung über die Betriebsergebnisse Nr. 2065 – am 31.12.2024 abgeschlossenes Geschäftsjahr – kein Jahresabschluss im Jahr 2024 | 20. Mai 2025 |
Kommunalsteuern | • Erklärung zur CFE Nr. 1447-M (Grundbesitz der Unternehmen) • Erklärung Nr. 1330-CVAE (Auf der Wertschöpfung der Unternehmen basierender Beitrag) • Erklärung zur Liquidation und Regularisierung der CVAE 2024 Nr. 1329-DEF • Erklärung DECLOYER (getragene gewerbliche und berufliche Mieten) | 5. Mai 2025 20. Mai 2025 5. Mai 2025 20. Mai 2025 |
Umsatzsteuer | • Berichtigungserklärung CA12 oder CA12A (vereinfachtes Umsatzsteuersystem) – am 31.12.2024 abgeschlossenes Geschäftsjahr | 5. Mai 2025 |
Der Einkommensteuer unterliegende SCI (Gesellschaft bürgerlichen Rechts für Immobilien) | • Erklärung über die Betriebsergebnisse Nr. 2072 | 20. Mai 2025 |
Sociétés civiles de moyens (Bürgerlich-rechtliche Gesellschaften mit Bereitstellung von gemeinschaftlichen Mitteln) | • Erklärung über die Betriebsergebnisse Nr. 2036 | 20. Mai 2025 |
Körperschaftssteuerpflichtige Vereine (ermäßigte Steuersätze) | • Erklärung Nr. 2070 (und Zahlung) – am 31. Dezember 2024 abgeschlossenes Geschäftsjahr – kein Abschluss im Jahr 2024 | 5. Mai 2025 |