Frankreich und die Schweiz pflegen seit langem enge
wirtschaftliche Beziehungen. Beide Länder sind kulturell und geografisch eng
miteinander verbunden und gehören zu den wichtigsten Handelspartnern Europas.
Für ein Schweizer Unternehmen ist die Gründung einer Tochtergesellschaft in
Frankreich daher kein Sprung ins Ungewisse, sondern eine strategische
Entscheidung mit vielen Vorteilen – wirtschaftlich, rechtlich und operativ.
Ein europäischer Markt in
greifbarer Nähe
Mit über 68 Millionen Einwohnern ist Frankreich die
zweitgrößte Volkswirtschaft der Europäischen Union und bietet einen riesigen
Absatzmarkt. Für ein Schweizer Unternehmen bedeutet eine Niederlassung in
Frankreich den direkten Zugang zum europäischen Binnenmarkt, mit seinen
Vorteilen wie freiem Waren- und Dienstleistungsverkehr, vereinfachten
Handelsbeziehungen und harmonisierten Normen.
Dank seiner zentralen Lage ist Frankreich zudem ein
wichtiger logistischer Knotenpunkt. Hochgeschwindigkeitszüge, Seehäfen,
internationale Flughäfen und eine hervorragende digitale Infrastruktur machen
das Land zu einem idealen Ausgangspunkt für die Expansion in Europa. Für
Schweizer Unternehmen bietet sich hier eine strategisch hervorragende
Ausgangsposition.
Ein wirtschaftsfreundliches
Umfeld
In den letzten Jahren hat Frankreich zahlreiche
Reformen umgesetzt, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ausländische
Investoren anzuziehen. Die Unternehmenssteuern wurden gesenkt, die
Verwaltungsverfahren vereinfacht, und der Staat fördert gezielt Innovation
und Forschung, unter anderem durch Programme wie den „Crédit d’Impôt
Recherche (CIR)“ oder „France 2030“.
Frankreich bietet darüber hinaus:
- eine hochqualifizierte und mehrsprachige Arbeitskraftbasis,
- ein stabiles und innovationsfreundliches Umfeld,
- und eine langfristig verlässliche Wirtschaftspolitik.
Diese Faktoren machen Frankreich zu einem der
attraktivsten Standorte in Europa – insbesondere für Schweizer Unternehmen, die
ihre Aktivitäten im EU-Raum ausweiten möchten.
Kulturelle Nähe – ein echter
Vorteil
Frankreich und die Schweiz teilen nicht nur eine
Grenze, sondern auch ähnliche Werte, Arbeitskulturen und Geschäftspraktiken. In
den westlichen und nordwestlichen Kantonen – Genf, Waadt, Neuenburg, Jura oder
Basel – bestehen bereits zahlreiche grenzüberschreitende Partnerschaften mit
französischen Regionen.
Eine französische Tochtergesellschaft ermöglicht
es, näher an Kunden und Partnern zu sein, lokale Dienstleistungen zu
verbessern und die Markenpräsenz auf dem französischen Markt zu
stärken.
Zudem vermittelt eine Präsenz vor Ort Vertrauen: Unternehmen mit einer
französischen Niederlassung gelten als engagiert, zuverlässig und langfristig
orientiert – ein entscheidender Faktor im französischen Geschäftsleben.
Die Tochtergesellschaft:
Autonomie und Rechtssicherheit
Im Gegensatz zu einer einfachen Zweigniederlassung
bietet die Gründung einer Tochtergesellschaft entscheidende Vorteile.
Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige juristische Person nach
französischem Recht, die Verträge abschließen, Personal beschäftigen und
eigenständig handeln kann.
Die Schweizer Muttergesellschaft behält die
Kontrolle über die strategische Ausrichtung, während die Tochtergesellschaft in
Frankreich operativ autonom agiert. Das sorgt für klare rechtliche
Strukturen, begrenzte Haftungsrisiken und mehr Vertrauen bei
französischen Geschäftspartnern und Behörden.
Zwei geeignete Rechtsformen: SAS
und SARL
Bei der Gründung einer Tochtergesellschaft in
Frankreich stehen zwei Gesellschaftsformen im Vordergrund: die SAS (Société
par Actions Simplifiée) und die SARL (Société à Responsabilité Limitée).
Die SAS – flexibel und modern
Die SAS ist heute die beliebteste Rechtsform
für ausländische Investoren. Sie überzeugt durch ihre große Flexibilität:
Die Satzung kann individuell gestaltet werden, und die Entscheidungsstrukturen
lassen sich an die Bedürfnisse des Unternehmens anpassen.
Ihre wichtigsten Vorteile:
- Kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital (1 € symbolisch
genügt),
- Flexible interne Organisation,
- Leichte Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren,
- Haftungsbeschränkung auf die eingebrachten Einlagen.
Die SAS eignet sich besonders für mittlere und
größere Unternehmen oder internationale Konzerne, die eine moderne,
anpassungsfähige Struktur suchen.
Die SARL – stabil und
überschaubar
Die SARL entspricht in ihrer Struktur der
Schweizer GmbH. Sie ist stärker gesetzlich geregelt, bietet jedoch Transparenz,
Stabilität und Sicherheit. Diese Form ist ideal für kleine und mittlere
Unternehmen oder Familienbetriebe, die eine klare, einfach zu führende
Organisation bevorzugen.
Hauptmerkmale:
- Geringes Startkapital erforderlich,
- Haftungsbeschränkung auf das eingebrachte Kapital,
- Klare gesetzliche Rahmenbedingungen,
- Transparente und sichere Unternehmensführung.
Die SARL ist die richtige Wahl, wenn man eine
solide und kontrollierte Struktur anstrebt.
Ein Tor nach Europa
Eine Niederlassung in Frankreich zu gründen,
bedeutet für ein Schweizer Unternehmen weit mehr als nur eine geografische
Erweiterung. Es ist eine Investition in Wachstum, Nähe und Zukunft.
Mit einer französischen Tochtergesellschaft
profitiert man vom Zugang zum europäischen Markt, von neuen geschäftlichen
Möglichkeiten und von einer stärkeren Kundenbindung. Je nach Bedarf kann die
Firma zwischen SAS (für mehr Flexibilität) und SARL (für mehr
Stabilität) wählen – zwei Rechtsformen, die sich bestens für internationale
Strukturen eignen.
Frankreich ist damit für Schweizer Unternehmen ein
natürlicher und strategischer Partner: ein stabiles, modernes und
innovationsfreundliches Land im Herzen Europas – und ein Sprungbrett für
nachhaltiges Wachstum.
Für weitere
Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir sind französische
Wirtschaftsprüfer, die auf internationales Steuerrecht spezialisiert sind.
Bernard BAEUMLIN –
französischer Steuerberater und WP