Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich: Leitfaden für europäische Unternehmen admin November 16, 2025

Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich: Leitfaden für europäische Unternehmen

Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich: Leitfaden für europäische Unternehmen

Sie möchten als deutsches oder europäisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in Frankreich gründen? CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES – deutschsprachiger, international ausgerichteter Steuerberater in Frankreich – erklärt die Schritte, steuerlichen und buchhalterischen Pflichten.

Warum eine Zweigniederlassung in Frankreich gründen?

Frankreich ist ein attraktiver Markt für viele Unternehmen aus der Europäischen Union.
Ob zur Erschließung neuer Kunden, zur Markttestung oder zur geografischen Expansion – die Gründung einer Zweigniederlassung (succursale) ist oft der einfachste und schnellste Weg.

Doch zwischen Verwaltungsformalitäten, französischem Steuerrecht und Buchhaltungspflichten kann der Einstieg komplex erscheinen.
Der CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES, ein international tätiger und zweisprachiger (französisch–deutscher) Steuerberater, begleitet seit vielen Jahren europäische Unternehmen bei ihrer Ansiedlung in Frankreich.

1. Was ist eine französische Zweigniederlassung (succursale)?

Eine succursale ist eine abhängige Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
Sie handelt im Namen des Mutterunternehmens, verfügt jedoch über eine eigene Adresse und Handelsregistereintragung in Frankreich.

Wichtige Merkmale:

  • Kein eigenes Stammkapital erforderlich,
  • Eintragung ins französische Handels- und Gesellschaftsregister (RCS),
  • Pflicht zur lokalen Buchführung,

Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige Gesellschaft, muss aber alle französischen Buchhaltungs- und Steuerpflichten erfüllen.

 

2. Schritte zur Gründung einer Zweigniederlassung in Frankreich

1. Beschluss zur Gründung

Das Mutterunternehmen fasst einen offiziellen Beschluss über die Errichtung einer Zweigniederlassung in Frankreich (Protokoll oder Gesellschafterbeschluss).

2. Benennung eines gesetzlichen Vertreters

Ein Vertreter in Frankreich wird bestellt, der das Unternehmen gegenüber französischen Behörden vertritt.
Dies kann ein Mitarbeiter, Geschäftsführer oder externer Bevollmächtigter sein.

3. Geschäftsadresse (Domiciliation)

Die Zweigniederlassung benötigt eine Adresse in Frankreich – z. B. Mietvertrag, Geschäftsraummiete oder anerkannter Domizilierungsvertrag.

4. Eintragung ins Handelsregister (RCS)

Die Anmeldung erfolgt über das offizielle französische Unternehmensportal:
👉 https://formalites.entreprises.gouv.fr

Benötigte Unterlagen:

  • Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft,
  • Satzung und Gründungsbeschluss (übersetzt ins Französische),
  • Personalausweis und Strafregisterauskunft des Vertreters,
  • Nachweis der Geschäftsadresse.

Nach Prüfung erhält die Zweigniederlassung eine französische SIREN/SIRET-Nummer.

 

3. Buchhalterische, steuerliche und soziale Pflichten

Buchhaltung

  • Führung einer eigenständigen französischen Buchhaltung,
  • Beratung und Kontrolle durch einen Experten für französische Rechnungslegung empfohlen.

Steuern

  • Gewinne, die in Frankreich erzielt werden, unterliegen der französischen Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés – IS),
  • Umsatzsteuerpflicht (TVA) und lokale Steuern (z. B. CFE, ggf. CVAE),
  • Regelmäßige Steuererklärungen in Frankreich erforderlich.

Sozialversicherung

  • Bei Beschäftigung von Personal: Anmeldung bei der URSSAF,
  • Anwendung des französischen Arbeitsrechts,
  • Erstellung französischer Gehaltsabrechnungen.

4. Vorteile und Grenzen der Zweigniederlassung

Vorteile

  • Vereinfachtes Verfahren im Vergleich zur Tochtergesellschaft,
  • Volle Kontrolle durch das Mutterunternehmen,
  • Schnelle und kostengünstige Umsetzung,
  • Ideal für den Markteintritt in Frankreich.

⚠️ Zu beachten

  • Die Muttergesellschaft haftet uneingeschränkt für Verpflichtungen der Zweigniederlassung,
  • Geringere Bonität gegenüber Banken oder Geschäftspartnern,
  • Ähnliche steuerliche und buchhalterische Pflichten wie bei einer französischen Gesellschaft.

5. Begleitung durch CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES

Der CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES unterstützt seit über 20 Jahren europäische, insbesondere deutschsprachige Unternehmen bei ihrer Expansion nach Frankreich.

Unsere Stärken:

  • Zweisprachiges Team (Französisch–Deutsch),
  • Internationale Expertise in Buchhaltung, Steuerrecht und Unternehmensberatung,
  • Umfassende Betreuung:
    • Analyse der optimalen Struktur: Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft,
    • Unterstützung bei der Registrierung und Formalitäten,
    • Laufende Buchhaltung und Steuererklärungen,
    • Personal- und Lohnbuchhaltung,
    • Kommunikation mit französischen Behörden.

Wir sprechen Ihre Sprache – und wir verstehen Ihr Unternehmen.
Unser Ziel: Ihre Ansiedlung in Frankreich einfach, sicher und effizient zu gestalten.

📞 Kontaktieren Sie CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES für ein erstes unverbindliches Gespräch über Ihr Frankreich-Projekt. Tel: +33 3 89 60 74 94

 

Fazit

Die Gründung einer Zweigniederlassung ist eine hervorragende Möglichkeit für deutsche, österreichische oder schweizerische Unternehmen, ihre Präsenz in Frankreich aufzubauen.
Mit professioneller Begleitung können Sie Ihr Projekt sicher und effizient umsetzen.

Der CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES, deutschsprachiger und international tätiger Steuerberater, begleitet Sie Schritt für Schritt bei Ihrer erfolgreichen Expansion nach Frankreich.