Gründung
einer Zweigniederlassung in Frankreich: Leitfaden für europäische Unternehmen
Sie möchten als deutsches oder europäisches
Unternehmen eine Zweigniederlassung in Frankreich gründen? CABINET BAEUMLIN
& ASSOCIES – deutschsprachiger, international ausgerichteter Steuerberater
in Frankreich – erklärt die Schritte, steuerlichen und buchhalterischen
Pflichten.
Warum eine Zweigniederlassung in
Frankreich gründen?
Frankreich ist ein attraktiver Markt für viele
Unternehmen aus der Europäischen Union.
Ob zur Erschließung neuer Kunden, zur Markttestung oder zur geografischen
Expansion – die Gründung einer Zweigniederlassung (succursale) ist oft
der einfachste und schnellste Weg.
Doch zwischen Verwaltungsformalitäten,
französischem Steuerrecht und Buchhaltungspflichten kann der Einstieg
komplex erscheinen.
Der CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES, ein international tätiger und zweisprachiger
(französisch–deutscher) Steuerberater, begleitet seit vielen Jahren
europäische Unternehmen bei ihrer Ansiedlung in Frankreich.
1. Was ist eine französische
Zweigniederlassung (succursale)?
Eine succursale ist eine abhängige
Niederlassung eines ausländischen Unternehmens ohne eigene
Rechtspersönlichkeit.
Sie handelt im Namen des Mutterunternehmens, verfügt jedoch über eine eigene Adresse
und Handelsregistereintragung in Frankreich.
Wichtige Merkmale:
- Kein eigenes Stammkapital erforderlich,
- Eintragung ins französische Handels- und Gesellschaftsregister
(RCS),
- Pflicht zur lokalen Buchführung,
Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige
Gesellschaft, muss aber alle französischen Buchhaltungs- und Steuerpflichten
erfüllen.
2. Schritte zur Gründung einer
Zweigniederlassung in Frankreich
1. Beschluss
zur Gründung
Das Mutterunternehmen fasst einen offiziellen
Beschluss über die Errichtung einer Zweigniederlassung in Frankreich (Protokoll
oder Gesellschafterbeschluss).
2. Benennung
eines gesetzlichen Vertreters
Ein Vertreter in Frankreich wird bestellt, der das
Unternehmen gegenüber französischen Behörden vertritt.
Dies kann ein Mitarbeiter, Geschäftsführer oder externer Bevollmächtigter sein.
3.
Geschäftsadresse (Domiciliation)
Die Zweigniederlassung benötigt eine Adresse in
Frankreich – z. B. Mietvertrag, Geschäftsraummiete oder anerkannter
Domizilierungsvertrag.
4. Eintragung
ins Handelsregister (RCS)
Die Anmeldung erfolgt über das offizielle französische
Unternehmensportal:
👉 https://formalites.entreprises.gouv.fr
Benötigte Unterlagen:
- Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft,
- Satzung und Gründungsbeschluss (übersetzt ins Französische),
- Personalausweis und Strafregisterauskunft des Vertreters,
- Nachweis der Geschäftsadresse.
Nach Prüfung erhält die Zweigniederlassung eine französische
SIREN/SIRET-Nummer.
3. Buchhalterische, steuerliche
und soziale Pflichten
Buchhaltung
- Führung einer eigenständigen französischen Buchhaltung,
- Beratung und Kontrolle durch einen Experten für französische
Rechnungslegung empfohlen.
Steuern
- Gewinne, die in Frankreich erzielt werden, unterliegen der französischen
Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés – IS),
- Umsatzsteuerpflicht (TVA) und lokale Steuern (z. B. CFE,
ggf. CVAE),
- Regelmäßige Steuererklärungen in Frankreich erforderlich.
Sozialversicherung
- Bei Beschäftigung von Personal: Anmeldung bei der URSSAF,
- Anwendung des französischen Arbeitsrechts,
- Erstellung französischer Gehaltsabrechnungen.
4. Vorteile und Grenzen der
Zweigniederlassung
Vorteile
- Vereinfachtes Verfahren im Vergleich zur Tochtergesellschaft,
- Volle Kontrolle durch das Mutterunternehmen,
- Schnelle und kostengünstige Umsetzung,
- Ideal für den Markteintritt in Frankreich.
⚠️ Zu beachten
- Die Muttergesellschaft haftet uneingeschränkt für Verpflichtungen der
Zweigniederlassung,
- Geringere Bonität gegenüber Banken oder Geschäftspartnern,
- Ähnliche steuerliche und buchhalterische Pflichten wie bei einer
französischen Gesellschaft.
5. Begleitung durch CABINET
BAEUMLIN & ASSOCIES
Der CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES
unterstützt seit über 20 Jahren europäische, insbesondere deutschsprachige
Unternehmen bei ihrer Expansion nach Frankreich.
Unsere Stärken:
- Zweisprachiges Team (Französisch–Deutsch),
- Internationale Expertise in
Buchhaltung, Steuerrecht und Unternehmensberatung,
- Umfassende Betreuung:
- Analyse der optimalen Struktur: Zweigniederlassung oder
Tochtergesellschaft,
- Unterstützung bei der Registrierung und Formalitäten,
- Laufende Buchhaltung und Steuererklärungen,
- Personal- und Lohnbuchhaltung,
- Kommunikation mit französischen Behörden.
Wir sprechen Ihre Sprache – und wir verstehen Ihr
Unternehmen.
Unser Ziel: Ihre Ansiedlung in Frankreich einfach, sicher und effizient
zu gestalten.
📞 Kontaktieren
Sie CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES für ein erstes unverbindliches Gespräch
über Ihr Frankreich-Projekt. Tel: +33 3 89 60 74 94
Fazit
Die Gründung einer Zweigniederlassung ist eine
hervorragende Möglichkeit für deutsche, österreichische oder schweizerische
Unternehmen, ihre Präsenz in Frankreich aufzubauen.
Mit professioneller Begleitung können Sie Ihr Projekt sicher und effizient
umsetzen.
Der CABINET BAEUMLIN & ASSOCIES,
deutschsprachiger und international tätiger Steuerberater, begleitet Sie
Schritt für Schritt bei Ihrer erfolgreichen Expansion nach Frankreich.