Gründung einer SAS (la Société par actions simplifiée – die vereinfachte Aktiengesellschaft) in Frankreich
Die ideale Lösung für ausländische Unternehmen, die sich auf dem französischen Markt entwickeln möchten
Eine strategische Niederlassung im Herzen Europas
Frankreich ist ein attraktiver Standort für ausländische Unternehmen, insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz).
Mit seinem großen Binnenmarkt, seiner zentralen Lage in Europa und seiner hochwertigen Infrastruktur bietet Frankreich hervorragende Bedingungen für Wachstum und Expansion.
Für ein ausländisches Unternehmen, das eine Tochtergesellschaft in Frankreich gründen möchte, ist die Société par Actions Simplifiée (SAS) (die vereinfachte Aktiengesellschaft) oft die beste juristische Form für eine nachhaltige Geschäftstätigkeit in Frankreich.
Warum eine ausländische Gesellschaft sich für eine SAS in Frankreich entscheiden sollte
Die SAS (Société par Actions Simplifiée) ist heute die am häufigsten gewählte Rechtsform für ausländische Unternehmen.
Sie bietet eine ideale Kombination aus Flexibilität, Rechtssicherheit und moderner Unternehmensstruktur.
1. Flexible Unternehmensführung
Die SAS ermöglicht eine freie Gestaltung der Satzung und der internen Organisation.
Die ausländische Muttergesellschaft kann die strategische Kontrolle behalten, während die operative Leitung an ein lokales Management delegiert wird.
2. Beschränkte Haftung
Die Gesellschafter haften nur in Höhe ihrer Einlagen.
Dies schützt die ausländische Muttergesellschaft vor finanziellen Risiken, die mit der Geschäftstätigkeit in Frankreich verbunden sind.
3. Leichter Zugang für Investoren und Partner
Die SAS erleichtert die Aufnahme neuer Investoren oder weiterer Konzerngesellschaften, ohne komplexe Formalitäten.
Sie ist damit ideal für internationale Unternehmensstrukturen geeignet.
4. Modernes und glaubwürdiges Image
Die SAS ist die bevorzugte Rechtsform für innovative und internationale Unternehmen in Frankreich.
Sie vermittelt ein professionelles und solides Image gegenüber Partnern, Lieferanten und Banken.
5. Attraktiver steuerlicher und sozialer Rahmen
Die SAS unterliegt der Körperschaftsteuer (IS), kann aber unter bestimmten Bedingungen vorübergehend zur Einkommensteuer (IR) optieren.
Der Präsident unterliegt dem allgemeinen Sozialversicherungssystem, was für einen angestellten Geschäftsführer eines ausländischen Konzerns vorteilhaft sein kann.
Die wichtigsten Schritte zur Gründung einer SAS durch ein ausländisches Unternehmen
Die Gründung einer SAS in Frankreich umfasst mehrere rechtliche und administrative Schritte.
Hier sind die wichtigsten Etappen, die beachtet werden müssen:
1. Definition des Projekts und Wahl des Geschäftssitzes
Zunächst gilt es, die Art der Tätigkeit, den Standort (Firmendomizil, Büro, Gewerbefläche) und die Markteintrittsstrategie zu bestimmen.
2. Erstellung der Satzung
Die Satzung legt die Kapitalaufteilung, die Befugnisse des Präsidenten und die Entscheidungsmodalitäten fest.
Wenn ein Gesellschafter eine ausländische juristische Person ist, müssen die Vertretungs- und Stimmrechtsmodalitäten klar geregelt werden.
3. Einzahlung des Stammkapitals
Das Kapital (mindestens 1 Euro) wird auf ein Sperrkonto bei einer französischen Bank oder einem Notar eingezahlt.
Der Einzahlungsnachweis dient als Bescheinigung über die Kapitalhinterlegung.
4. Ernennung des Präsidenten
Die SAS muss mindestens einen Präsidenten haben, der eine natürliche oder juristische Person sein kann – auch mit ausländischem Sitz.
Zusätzliche Geschäftsführungsorgane (z. B. Generaldirektor) können in der Satzung vorgesehen werden.
5. Veröffentlichung der Gründungsanzeige
Eine Gründungsanzeige muss in einem Journal d’Annonces Légales (JAL) ( Amtsblatt) der Region veröffentlicht werden, in der der Sitz der Gesellschaft liegt.
6. Eintragung ins Handels- und Gesellschaftsregister (RCS)
Die Anmeldung erfolgt über das zentrale Online-Portal der INPI.
Nach Erhalt der SIREN-Nummer ist die SAS offiziell gegründet.
Begleitung durch einen deutsch-französischen Steuerberater
Die Gründung einer Tochtergesellschaft in Frankreich aus einem deutschen, österreichischen oder schweizerischen Unternehmen erfordert vertiefte Kenntnisse der rechtlichen, steuerlichen und buchhalterischen Unterschiede zwischen den Ländern.
Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit Spezialisierung auf deutsch-französische Geschäftsbeziehungen begleite ich Ihr Unternehmen in jeder Phase des Projekts:
- Beratung bei der Wahl der passenden Rechtsform
- Erstellung und Prüfung der Satzung
- Durchführung der Gründungsformalitäten
- Einrichtung der französischen Buchhaltung
- Betreuung der steuerlichen und sozialrechtlichen Pflichten
- Finanzberichterstattung und Kommunikation mit der Muttergesellschaft
Mein Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte, zweisprachige Betreuung (Französisch/Deutsch) zu bieten, um Ihr Gründungsvorhaben abzusichern und Ihren Erfolg in Frankreich zu gewährleisten.
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