Horizontale steuerliche Organschaft in Frankreich

Horizontale steuerliche Organschaft in Frankreich admin Dezember 15, 2025

Horizontale steuerliche Organschaft in Frankreich

Beispiel eines deutsch-französischen Konzerns

Einleitung

Das System der steuerlichen Organschaft ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, die steuerlichen Ergebnisse mehrerer französischer Gesellschaften eines Konzerns zusammenzufassen, um ein einheitliches körperschaftsteuerliches Ergebnis zu ermitteln.

Ursprünglich war dieses System Konzernen vorbehalten, deren Muttergesellschaft in Frankreich ansässig war. Unter dem Einfluss des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union wurde es auf sogenannte „horizontale“Konzernstrukturen ausgeweitet, wenn die oberste Muttergesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässig ist.

Ziel dieses Beitrags ist es, die Funktionsweise der horizontalen steuerlichen Organschaft anhand eines konkreten Beispiels mit einer deutschen Gesellschaft und zwei französischen Tochtergesellschaften darzustellen.

  1. Darstellung des Konzerns

Beteiligungsstruktur

Der Konzern ist wie folgt strukturiert:

DEUTSCHLAND AG

Gesellschaft deutschen Rechts mit Sitz und steuerlichem Wohnsitz in Deutschland.
Sie wird zu 100 % von natürlichen Personen gehalten, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Deutschland haben.

FRANCE 1 SAS

Französische Aktiengesellschaft (SAS) mit einer Produktionstätigkeit.
Sie wird zu 100 % von der DEUTSCHLAND AG gehalten.

FRANCE 2 SARL

Französische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) mit einer Vertrieb Tätigkeit.
Sie wird zu 100 % von der DEUTSCHLAND AG gehalten.

Zwischen der deutschen Gesellschaft und den französischen Tochtergesellschaften besteht keine zwischengeschaltete französische Muttergesellschaft.

  1. Einzelsteuerliche Ergebnisse 2025

Für das Geschäftsjahr 2025 ergeben sich für die französischen Gesellschaften folgende steuerliche Ergebnisse:

FRANCE 1 SAS: steuerlicher Verlust von – 1.000.000 €
FRANCE 2 SARL: steuerlicher Gewinn von + 1.500.000 €

Ohne Anwendung der steuerlichen Organschaft würde jede Gesellschaft separat der Körperschaftsteuer unterliegen, ohne unmittelbare Verrechnung von Gewinn und Verlust.

  1. Grundprinzip der horizontalen steuerlichen Organschaft

Rechtliche Grundlage

Die horizontale steuerliche Organschaft ist in Artikel 223 A des französischen Steuergesetzbuches (Code général des impôts) geregelt. Sie ermöglicht es mehreren französischen „Schwestergesellschaften“, die zu mindestens 95 % direkt oder indirekt von derselben in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Muttergesellschaft gehalten werden, eine steuerliche Organschaft zu bilden.

Die ausländische Muttergesellschaft wird nicht selbst in die Organschaft einbezogen, muss jedoch die Voraussetzungen erfüllen, um einbezogen werden zu können, wenn sie in Frankreich ansässig wäre.

  1. Anwendungsvoraussetzungen im vorliegenden Fall

Im vorliegenden Fall sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt:

– die oberste Muttergesellschaft (DEUTSCHLAND AG) ist in der Europäischen Union ansässig;
– sie hält 100 % des Kapitals der beiden französischen Tochtergesellschaften;
– die Gesellschaften FRANCE 1 SAS und FRANCE 2 SARL unterliegen der Körperschaftsteuer in Frankreich;
– ihre Geschäftsjahre sind identisch;
– die deutsche Muttergesellschaft wird nicht von einer anderen juristischen Person gehalten.

In diesem Zusammenhang kann die FRANCE 2 SARL als organschaftliche Muttergesellschaft bestimmt werden, während die FRANCE 1 SAS als Organgesellschaft in die Organschaft einbezogen wird.

  1. Ermittlung des konsolidierten steuerlichen Ergebnisses

Berechnung des Organschaftsergebnisses für 2025

FRANCE 1 SAS: – 1.000.000 €
FRANCE 2 SARL: + 1.500.000 €
Konsolidiertes steuerliches Ergebnis: + 500.000 €

Dank der horizontalen steuerlichen Organschaft wird der Verlust der FRANCE 1 SAS unmittelbar mit dem Gewinn der FRANCE 2 SARL verrechnet.

  1. Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer

Vergleich mit und ohne steuerliche Organschaft

Ohne steuerliche Organschaft:
Die FRANCE 2 SARL wäre auf einen Gewinn von 1.500.000 € körperschaftsteuerpflichtig gewesen, während der Verlust der FRANCE 1 SAS lediglich vorgetragen worden wäre.

Mit steuerlicher Organschaft:
Die Körperschaftsteuer wird auf Basis des konsolidierten Ergebnisses von 500.000 € berechnet.

Rein indikativ ergibt sich bei einem regulären Körperschaftsteuersatz von 25 % eine Steuerbelastung von 125.000 €, gegenüber 375.000 € ohne Organschaft, was einer unmittelbaren Liquiditätsersparnis von 250.000 € entspricht.

  1. Vorteile und zu beachtende Punkte

Wesentliche Vorteile

– unmittelbare Verrechnung von Gewinnen und Verlusten;
– Optimierung der Körperschaftsteuerbelastung;
– Verbesserung der Liquidität des Konzerns;
– steuerliche Neutralisierung bestimmter konzerninterner Transaktionen.

Zu beachtende Punkte

– Einhaltung der formalen Anforderungen bei Ausübung der Option;
– Erstellung und laufende Überwachung der Organschaftsvereinbarungen;
– Verwaltung von Verlusten und steuerlichen Neutralisierungen;
– steuerliche Konsequenzen bei Beendigung der Organschaft oder Umstrukturierungen;
– vorzuhaltende Dokumentation im Falle einer steuerlichen Außenprüfung.

Schlussfolgerung

Die horizontale steuerliche Organschaft in Frankreich stellt ein besonders wirksames Instrument zur steuerlichen Optimierung in Frankreich für europäische Konzerne mit französischen Schwestergesellschaften dar. Sie ermöglicht eine unmittelbare Ergebnisverrechnung, eine bessere Steuerplanung und eine steuerlich neutrale Strukturierung grenzüberschreitender Konzernstrukturen im Einklang mit dem Unionsrecht.

Die Umsetzung dieses Systems erfordert jedoch eine vertiefte Expertise im internationalen Steuerrecht, sowohl bei der erstmaligen Ausübung der Option als auch bei der laufenden Betreuung der Organschaft.

Die Kanzlei BAEUMLIN (französische Steuerberatungsgesellschaft) begleitet regelmäßig deutsche, schweizerische und österreichische Unternehmen mit Niederlassungen in Frankreich und verfügt über eine ausgeprägte Spezialisierung in der Betreuung internationaler Unternehmensgruppen. Die Mitarbeiter der Kanzlei sprechen Deutsch, was den Austausch mit den ausländischen Muttergesellschaften erleichtert und eine sichere Bearbeitung grenzüberschreitender steuerlicher, buchhalterischer und rechtlicher Fragestellungen gewährleistet.

Bild KI-generiert

Ihr deutschsprachiger Ansprechpartner:

Bernard Baeumlin

Französischer Steuerberater und Wirtschaftsprüfer