Welche gesetzlichen Lösungen stehen Unternehmensleitern zur Verfügung?
Die Führung eines Unternehmens bedeutet, sich mit Konjunkturzyklen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und vielfältigen Verpflichtungen auseinanderzusetzen. Selbst solide Unternehmen können finanzielle Spannungen oder tiefgreifendere Krisen erleben.
Um Unternehmensleiter zu unterstützen, sieht das französische Recht mehrere präventive und kurative Maßnahmen vor, die es ermöglichen, die Tätigkeit zu sichern, Risiken vorauszusehen und Arbeitsplätze zu erhalten.
Die verfügbaren Lösungen reichen von einvernehmlichen Verfahren wie dem CCSF oder dem Mandat ad hoc bis hin zu kollektiven Verfahren wie dem Schutzverfahren (procedure de sauvegarde) und dem gerichtlichen Sanierungsverfahren (redressement judiciaire). Jede Lösung entspricht einer bestimmten Situation und bietet eigene Vorteile.
Ein gutes Verständnis dieser Mechanismen hilft dem Unternehmensleiter, rechtzeitig zu handeln und eine Verschlechterung der Lage zu vermeiden.
1. Der CCSF (Commission des Chefs des services Financiers): Umschuldung steuerlicher und sozialer Verbindlichkeiten
Der Ausschuss der öffentlichen Gläubiger (CCSF) kann angerufen werden, wenn ein Unternehmen Schwierigkeiten hat, seine steuerlichen oder sozialen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Oft stellt dies eine erste Möglichkeit dar, um den Druck aufgrund der öffentlichen Schuldenlast rasch zu mindern.
Ziele des CCSF
Der CCSF ermöglicht:
– die Identifizierung der umzusetzenden steuerlichen und sozialen Umschuldungen,
– die Einrichtung eines Tilgungsplans zwischen 12 und 36 Monaten,
– die Wiederherstellung eines Zahlungsplans, der mit der Liquidität des Unternehmens vereinbar ist.
Zugangsvoraussetzungen
Das Unternehmen muss insbesondere:
– seinen Meldepflichten ordnungsgemäß nachkommen,
– eine aktuelle und ordnungsgemäß geführte Buchhaltung vorweisen,
– seine Fähigkeit zur Einhaltung des Tilgungsplans nachweisen.
Vorteile
Das Verfahren ermöglicht:
– die Aussetzung öffentlicher Vollstreckungsmaßnahmen während der Prüfung,
– gegebenenfalls die Reduzierung von Säumniszuschlägen,
– die Verbesserung der Beziehungen zu öffentlichen Gläubigern.
2. Das Mandat ad hoc (le mandat ad hoc): eine einvernehmliche und vertrauliche Lösung
Das “Mandat ad hoc” ist ein präventives Verfahren, das vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit zur Verfügung steht.
Es ist vollkommen vertraulich und dient dazu, das Unternehmen bei Verhandlungen mit Gläubigern zu unterstützen.
Ziel
Ein Mandatar – häufig ein gerichtlich bestellter Verwalter – wird vom Gericht eingesetzt, um den Unternehmensleiter bei der Suche nach einer einvernehmlichen Lösung mit Finanzpartnern oder wichtigen Lieferanten zu unterstützen.
Funktionsweise
– Der Unternehmensleiter wendet sich an das Gericht.
– Dauer und Auftrag des Mandatars werden individuell festgelegt.
– Der Mandatar agiert als Vermittler, um Umschuldungen oder Restrukturierungen zu erleichtern.
Vorteile
Das Mandat ad hoc bietet:
– vollständige Vertraulichkeit,
– hohe Flexibilität,
– professionelle Unterstützung bei schwierigen Verhandlungen,
– eine besonders wirksame präventive Wirkung.
3. Das Schutzverfahren (“procedure de sauvegarde”): das Unternehmen vor der Zahlungsunfähigkeit schützen
Das Schutzverfahren betrifft Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, diese jedoch noch ohne Zahlungsunfähigkeit bewältigen können.
Es bietet einen starken gesetzlichen Schutzrahmen.
Ziele
Das Schutzverfahren ermöglicht:
– die sofortige Aussetzung individueller Vollstreckungsmaßnahmen,
– das Einfrieren der vor Verfahrenseröffnung entstandenen Schulden,
– die Erstellung eines Schutzplans mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren,
– die Reorganisation der Tätigkeit.
Ablauf
- Ein Antrag wird beim zuständigen Gericht eingereicht.
- Je nach Unternehmensgröße kann ein gerichtlich bestellter Verwalter eingesetzt werden.
- Eine Beobachtungsphase von sechs Monaten, verlängerbar bis zu insgesamt 18 Monaten, wird eröffnet.
- Anschließend wird ein Schutzplan ausgearbeitet und vom Gericht bestätigt.
Vorteile
Das Schutzverfahren ist besonders geeignet, um:
– die Unternehmensführung zu erhalten,
– die Schuldenlage zu stabilisieren,
– Verhandlungen mit Gläubigern zu erleichtern,
– die Organisation des Unternehmens in einem sicheren Rahmen zu überarbeiten.
4. Das gerichtliche Sanierungsverfahren (“redressement judiciaire”): Wiederherstellung des Gleichgewichts nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit
Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, muss es innerhalb von 45 Tagen ein gerichtliches Sanierungsverfahren beantragen, sofern kein beschleunigtes Schutzverfahren möglich ist.
Ziele
Das gerichtliche Sanierungsverfahren hat zum Ziel:
– die Fortführung der Tätigkeit,
– den Erhalt der Arbeitsplätze,
– das Einfrieren der vor Verfahrenseröffnung entstandenen Schulden,
– die Erstellung eines Sanierungsplans oder gegebenenfalls die Organisation einer Unternehmensübertragung.
Ablauf
Nach Verfahrenseröffnung:
– kann ein gerichtlich bestellter Verwalter eingesetzt werden,
– erfolgt eine Beobachtungsphase zur Analyse der Lage,
– wird ein Sanierungsplan ausgearbeitet und vom Gericht bestätigt.
Vorteile
Das gerichtliche Sanierungsverfahren ermöglicht:
– sofortigen Schutz vor Gläubigern,
– einen gesetzlichen Rahmen zur Neuverhandlung sämtlicher Verbindlichkeiten,
– eine tiefgreifende Restrukturierung,
– die Fortführung der Tätigkeit, sofern diese wirtschaftlich tragfähig bleibt.
Schlussfolgerung
Das französische Recht stellt Unternehmensleitern eine Vielzahl wirksamer Instrumente zur Verfügung, um finanziellen Schwierigkeiten vorzubeugen oder diese zu bewältigen.
Die Wahl der geeigneten Lösung hängt vom Grad der Dringlichkeit, der Struktur der Verbindlichkeiten, der Beziehung zu den Gläubigern und der Fähigkeit zur vorausschauenden Planung ab.
Frühzeitiges Handeln hilft, belastendere Verfahren zu vermeiden und die Erfolgschancen für die Sicherung des Unternehmens zu maximieren.
Die Kanzlei Baeumlin (Cabinet baeumlin), eine auf internationales Steuer- und Rechnungswesen spezialisierte Kanzlei (Stuerberater), begleitet Unternehmensleiter in allen Phasen dieser Verfahren. Unser Team verfügt über ausgeprägte grenzüberschreitende Expertise, mit Mitarbeitern, die Deutsch und Englisch sprechen – ein entscheidender Vorteil für Unternehmen mit internationalem Umfeld.
Unsere Aufgabe besteht darin, die Entscheidungen des Unternehmers zu sichern, ihn zur passenden Lösung zu führen und ihn während des gesamten Prozesses zu begleiten.
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