Steuern auf Firmenfahrzeuge in Frankreich: im Januar 2026 bezahlen!

Steuern auf Firmenfahrzeuge in Frankreich: im Januar 2026 bezahlen! admin Dezember 1, 2025

Steuern auf Firmenfahrzeuge in Frankreich: im Januar 2026 bezahlen!

Steuern auf Firmenfahrzeuge in Frankreich: im Januar 2026 bezahlen!

Die meisten Unternehmen in Frankreich müssen im Januar 2026 die Steuern auf die Personenkraftwagen, die sie 2025 für ihre Geschäftstätigkeit genutzt haben, melden und entrichten. Diese Steuern werden verschärft.

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können für die ihrer Tätigkeit zugeordneten Personenkraftwagen zwei jährliche Steuern (ehemals TVS) schulden:

  • eine Steuer auf CO2-Emissionen und
  • eine Steuer auf Luftschadstoffemissionen.

Hinweis: Einzelunternehmer sind grundsätzlich nicht von diesen beiden Steuern betroffen, ebenso wenig wie bestimmte Vereine, nämlich gemeinnützige Vereine, die uneigennützig geführt werden, sowie philosophische, religiöse, politische, patriotische, bürgerliche oder gewerkschaftliche Organisationen im Rahmen ihrer mehrwertsteuerbefreiten Tätigkeiten.

Unternehmen müssen im Jahr 2026 eine Erklärung für Fahrzeuge abgeben, die sie vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 besitzen, unabhängig davon, ob sie Eigentümer dieser Fahrzeuge sind oder nicht (Leasingfahrzeuge). Die Frist variiert je nach der Mehrwertsteuersituation des Unternehmens.

Hinweis: Bestimmte Fahrzeuge sind von der Steuer befreit, insbesondere Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge, die kurzfristig gemietet werden (≤ 1 Kalendermonat oder 30 aufeinanderfolgende Tage). Fahrzeuge der Klasse N1 können hingegen steuerpflichtig sein (Lieferwagen mit mindestens 3 Sitzreihen, Pick-ups mit mindestens 5 Sitzplätzen usw.). Ebenfalls betroffen sind Privatfahrzeuge von Mitarbeitern oder Führungskräften, wenn das Unternehmen ihnen Kilometerkosten für mehr als 15.000 km erstattet.

In der Praxis müssen die Steuern auf dem Anhang Nr. 3310 A zur Umsatzsteuererklärung für den Monat Dezember oder das 4. Quartal 2025 von Unternehmen, die der normalen Umsatzsteuerregelung unterliegen, online gemeldet werden, d. h. je nach Fall zwischen dem 15. und 24. Januar 2026. Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, müssen ebenfalls diesen Anhang verwenden, haben jedoch bis zum 25. Januar Zeit, ihn einzureichen. In jedem Fall muss der Erklärung die entsprechende Zahlung auf elektronischem Wege beigefügt werden.

Wissenswertes: Für Unternehmen, die der vereinfachten Mehrwertsteuerregelung unterliegen, müssen die elektronische Erklärung und die elektronische Zahlung der Steuern mit der jährlichen Erklärung Nr. 3517-S erfolgen. Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember 2025 endet, müssen diese Schritte daher spätestens am 5. Mai 2026 durchführen.

Verschärfung der Steuern

Für 2025 werden der Schwellenwert für die CO2-Steuer sowie die verschiedenen Steuerklassen um 5 g CO2/km (WLTP-Norm) gesenkt. Diese Verschärfung wird sich auch in den Jahren 2026 und 2027 fortsetzen. Darüber hinaus wird die Befreiung von dieser Steuer für Hybridfahrzeuge ab 2025 abgeschafft. Allerdings wird eine Ermäßigung für Fahrzeuge (≤ 250 g CO2/km) eingeführt, deren Energiequelle Superethanol E85 umfasst.

Zur Erinnerung: Seit letztem Jahr ist die CO2-Steuer progressiv gestaffelt.

Und diese Verschärfung könnte noch weiter gehen, da der Finanzgesetzentwurf für 2026 in seiner ursprünglichen Fassung vorsieht, den Aufwärtstrend der CO2-Steuer bis 2028 fortzusetzen, mit einer Erhöhung der Sätze um 20 %. Außerdem ist eine schrittweise Erhöhung der Steuersätze für Luftschadstoffemissionen in den Jahren 2026, 2027 und 2028 vorgesehen. Fortsetzung folgt also…

Eine neue Steuer für große Fahrzeugflotten

Gleichzeitig werden Unternehmen mit einer Flotte von mindestens 100 leichten Nutzfahrzeugen eine neue Steuer entrichten müssen. Diese dritte Steuer, die ab dem 1. März 2025 gilt, muss nach den gleichen Modalitäten wie die beiden anderen Fahrzeugsteuern erklärt und gezahlt werden. Bestimmte Angaben zu dieser Steuer müssen in der Steuererklärung enthalten sein.

Bernard.baeumlin@cabinet-baeumlin.com

Französischer Steuerberater

Bild KI-generiert