Personalverwaltung – Arbeitsrecht

Personalverwaltung – Arbeitsrecht admin März 14, 2024
ERFAHRUNG, LEIDENSCHAFT UND ENGAGEMENT

Personalverwaltung und Arbeitsrecht für Ihr Unternehmen in Frankreich

Wer Produkte oder Dienstleistungen in Frankreich verkauft bzw. erbringt, benötigt entsprechende steuerliche und teils auch rechtliche Erweiterungen. Seit mehr als 30 Jahren unterstützen wir unsere Klienten bei diesen Themen. Das Team von Cabinet Baeumlin & Associes steht Ihnen kompetent zur Seite und kümmert sich um Ihre Belange.

Unser Ziel: Die Umsetzung des Arbeitsrechts und seiner Auflagen... ausschlaggebend für den Erfolg Ihres Projekts in Frankreich

Unser auf Arbeits- und Personalrecht spezialisiertes Team kann Sie im Bereich der Personalverwaltung in folgenden Themen unterstützen:

  • Anfertigung der Gehaltsabrechnungen und der Sozialabgaben
  • Aufsetzung der Arbeitsverträge
  • Beratung im Personal- und Arbeitsrecht
  • Verfassung von Abkommen über die Arbeitnehmerbeteiligung am Betriebsvermögen und am Gewinn
  • Erstellung der Betriebsordnung
  • Einrichtung der Personalvertretungsinstanzen
  • Assistenz bei Kündigungsverfahren (betrieblich bedingt, personenbezogen…)
  • Personalaudit

Sie haben Fragen?Vielleicht können wir ein paar davon schon beantworten...

In Frankreich müssen Arbeitsverträge spezifische gesetzliche Anforderungen erfüllen, einschließlich der Festlegung von Arbeitszeiten, Vergütungen, Urlaubstagen und Kündigungsfristen. Zudem müssen bestimmte Klauseln wie Wettbewerbsverbote oder Vertraulichkeitsvereinbarungen klar formuliert sein. Unser Team stellt sicher, dass Ihre Arbeitsverträge alle rechtlichen Vorgaben erfüllen und an Ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst sind.

Die Betriebsordnung legt die internen Regeln und Verhaltensrichtlinien im Unternehmen fest und muss den geltenden Arbeitsgesetzen entsprechen. Sie sollte Themen wie Arbeitszeiten, Sicherheitsvorschriften, Disziplinarmaßnahmen und den Schutz von persönlichen Daten abdecken. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung einer Betriebsordnung, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entspricht als auch Ihre Unternehmenskultur widerspiegelt.

Bei betriebsbedingten Kündigungen in Frankreich müssen strenge gesetzliche Vorgaben beachtet werden, darunter die Durchführung einer Konsultation mit der Personalvertretung, die Einhaltung von Kündigungsfristen und die Zahlung von Abfindungen. Zudem muss eine sorgfältige Dokumentation vorliegen, die die betriebsbedingten Gründe für die Kündigung darlegt. Unser Team unterstützt Sie bei jedem Schritt des Verfahrens, um sicherzustellen, dass es rechtlich abgesichert und fair durchgeführt wird.